Zuggefährte

Der XH-Dog-Scooter

Bist du gerne spritzig und flexibel unterwegs? Dein Hund hat einen ausgeprägten Bewegungsdrang?
Dann könnte der XH-Hunderoller für Dich und Deinen Hund genau das richtige Gefährt sein. 
Er besticht durch seine Flexibilität. Der XH-Dog-Scooter bringt ein Gewicht von 10-14 Kg auf die Wage.
 Durch seinen geringen Rollwiderstand ist er leicht zu ziehen und bietet dem Fahrer durch den tiefen Schwerpunkt ein gutes und sicheres Fahrgefühl, was auch in gefährlichen Situationen einen schnellen Abstieg ermöglicht. Durch die hydraulischen Bremsen ist der XH-Dog-Scooter gut zu regulieren und gewährleistet  einen weiteren Sicherheitsaspekt. Durch die variabel einstellbare Gabel kann diese dem Untergrund angepasst werden, was eine perfekte Einstellung zum Rollwiderstand gewährleistet.

Du möchtest gerne am Sonntag morgen Brötchen holen? Dann aber bitte ohne Hund! Da ist ein weiterer Vorteil des XH-Dog-Scotter, er kann auch ohne Hund seine Benutzung in Deiner Familie finden.

_B0B2912 © Fotoprofi DIGITAL 2013 © Fotoprofi DIGITAL 2014

Der Bollerwagen

Du gehst gerne gemütlich spazieren und hast einen großen, schweren Hund? Dann spanne diesen vor den Bollerwagen und lass deinen Hund deinen Proviant, die Einkäufe, dass Brennholz oder den Senior-Zweithund im Bollerwagen ziehen. Du wirst erstaunt sein, mit welchem Stolz dein Hund seine neue Aufgabe ausführt.

Das Fahrrad

Mit der richtigen Zugvorrichtung kann auch Dein Fahrrad zum Zuggefährt werden. Auch ist diese Variante für weniger zugstarke  Hunde geeignet, da hier aktiv mitgeholfen werden kann.

Der Kickspark-Schlitten

Auch im Winter willst du dem Bewegungsdrang Deines Hundes gerecht werden und dabei noch Spaß haben? Dann wird die Fahrt mit dem Hundeschlitten dich begeistern!

Voraussetzung

  • Dein Hund sollte ausgewachsen und mindestens 12 Monate alt sein.
  • Ein Gewicht ab ca. 18-20 Kg und eine Mindestschulterhöhe von 40-45 cm vorweisen, wobei dies abhängig von dem Zugwillen Ihres Hundes variieren kann.
  • Dein Hund MUSS gesund sein und keine Erkrankungen des Bewegungsapparates oder des Herz-Kreislaufsystem haben.